Berechnungsjahr:
2012
Währung:
Euro
Bundesland:
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen
Berechnungsmodus 1:
Normalberechnung 400-€-Job (Untern.) 400-€-Job (Privat) mit Gleitzone
Jahresgrundlohn Monatsgrundlohn Wochengrundlohn Tagesgrundlohn /-gehalt:
€
Vermögenswirksame Leistungen:
Sachbezüge/andere geldwerte Vorteile:
Zuschläge (steuerpflichtig):
Zuschläge (steuerfrei):
Lohnsteuerklasse:
I II III IV V VI
Lohnsteuerfaktor:
2
Freibetrag für Lohnzahlungszeitraum 3:
Zahl der Kinderfreibeträge:
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5 5,0 5,5 6,0 6,5 7,0 7,5 8,0 8,5 9,0
Kirchensteuerpflicht:
ja nein
Rentenversicherung:
Arbeitslosenversicherung:
Kranken- und Pflegeversicherung:
gesetzlich privat, mit Arbeitgeberzuschuss privat, ohne Arbeitgeberzuschuss
Krankenkassenbeitragssatz (gesetzlich):
15,5 %
Krankenkassenbeitrag (privat, Monatswert):
Pflegeversicherungsbeitrag (privat, Monatswert):
Beitragszuschlag für Kinderlose (%-Satz):
Umlagesatz U1 (%):
Umlagesatz U2 (%):
Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage):
1 Wenn Auswahl "400-Euro-Job": Berechnung der Pauschalabgaben bei geringfügiger Beschäftigung - Arbeitgeber verzichtet auf den Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale. Die pauschalen Abgaben, die der Arbeitgeber bei 400-Euro-Jobs zu leisten hat, sind unterschiedlich, je nachdem, ob eine Beschäftigung in einem Unternehmen oder in einem Privathaushalt vorliegt.
2 Der Lohnsteuerfaktor wird auf Antrag vom zuständigem Finanzamt als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet.
3 Ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal schließt die Anwendung des Faktorverfahrens aus.