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Gericht/Institution:Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein
Erscheinungsdatum:30.07.2010
Entscheidungsdatum:30.07.2010
Aktenzeichen:4 MB 43/10
Quelle:juris Logo

Fußballfans dürfen keine Getränkedosen mit auf die Reise nehmen

 

Das OVG Schleswig hat eine Gefahrenabwehrverfügung bestätigt, wonach Fußballfans des FC Hansa Rostock in den DB-Sonderzug zum Spiel gegen den FC Rot-Weiß Erfurt am 01.08.2010 Getränke weder in Glasflaschen noch in Getränkedosen mitnehmen dürfen.

Das Verwaltungsgericht hatte mit Entscheidung vom 29.07.2010 (3 B 108/10) die polizeiliche Einschätzung, dass "Getränkedosen als Waffen, insbesondere als Wurfgeschosse eingesetzt werden" könnten, unbeanstandet gelassen. Im Rahmen einer Interessenabwägung wies es darauf hin, dass das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr vorrangig sei, zumal die Möglichkeit bestünde, statt der Getränkedosen Plastikflaschen mitzunehmen.

Das OVG Schleswig hat die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung zurückgewiesen.

Da mit der Teilnahme von bis zu 250 sog. "Problemfans" zu rechnen ist, dürfe die Polizei angesichts der in der Vergangenheit beobachteten Vielfalt verwendeter "Wurfobjekte" (Flaschen, Steine, pyrotechnische Erzeugnisse, Brandsätze, zerbrochene Gehwegplatten, Stühle) auch vorsorglich das Mitführen solcher Gegenstände ausschließen, die für den Fall der Verwendung durch gewaltbereite Fans zu ernsten Verletzungs- und Eskalationsgefahren führen könnten. Sogar Plastikflaschen könnten verboten werden, sofern diese ernsthafte Verletzungsgefahren verursachten.

Das polizeiliche Verbot der Bundespolizeidirektion in Bad Bramstedt ist mit diesen Entscheidungen sofort vollziehbar und damit für die Fahrt im Sonderzug nach Erfurt verbindlich.



 

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